In der Umwelt- und Naturschutzverwaltung des Landes Baden-Württemberg ist beim Landratsamt Rastatt – Bereich Natur- und Landschaftsschutz – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im höheren Dienst als
mit einem Master- bzw. Diplomabschluss in Biologie, Natur- bzw. Umweltwissenschaften oder vergleichbar mit Schwerpunkt Naturschutz und/oder Landschaftspflege
zu besetzen.
Die Eingruppierung der Stelle richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L.
Die Artenschutz-Offensive des Landes Baden-Württemberg (ASO) verknüpft die aktuellen Herausforderungen im Artenschutz mit den übergeordneten Zielen des Landes zum Schutz der biologischen Vielfalt, die sich auch aus den Zielen des Bundes und der EU ableiten. Die ASO umfasst im Wesentlichen drei Tätigkeitsschwerpunkte: das Artenhilfsprogramm für vom Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffene Arten (AHP), das landesweite Feldvogelschutz-Programm (LFP) und das landesweite Amphibienschutz-Programm (LAP). Beim Landratsamt Rastatt wird hierzu eine „Koordinierungsstelle Umsetzung Artenschutzoffensive“ mit Schwerpunkt auf dem Artenhilfsprogramm (AHP) eingerichtet.
(Kennziffer UM12-0305.3-40/4)
- Umsetzung des Artenhilfsprogramms für vom Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffene Arten (AHP) im Rahmen der Artenschutz-Offensive (ASO) des Landes Baden-Württemberg
- Suche nach geeigneten Maßnahmenflächen für Fokusarten, auch in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Landkreisen, Detailplanung der Maßnahmen und Begleitung der umsetzungsreifen Maßnahmen
- Bedarfsabhängige Verknüpfung von Maßnahmen mit dem landesweiten Amphibienschutzprogramm (LAP) und dem landesweiten Feldvogelschutzprogramm (LFP), die ebenfalls Teile der ASO sind
- Abstimmung von Maßnahmen zwischen den zuständigen Behörden, Eigentümern, Landschaftserhaltungsverbänden (LEVen) und dem ehrenamtlichen Naturschutz
- Behördenübergreifende Dienstbesprechungen und Fortbildungen zum Thema
- Berücksichtigung von Synergien mit anderen Naturschutzmaßnahmen des Landes wie Biotopverbundplanung und Artenschutzprogramm (ASP)
- Koordinierung relevanter Interessensgruppen und Öffentlichkeitsarbeit
- Abgeschlossenes Universitätsstudium (Diplom oder Master) in Biologie, Natur- bzw. Umweltwissenschaften oder in einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils mit Schwerpunkt Naturschutz und/oder Landschaftspflege. Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Studium in einer der genannten Fachrichtungen ohne den Studienschwerpunkt Naturschutz und/oder Landschaftspflege kommen in Betracht, wenn sie nach Abschluss des Studiums fundierte berufliche Erfahrungen im Bereich Naturschutz und/oder Landschaftspflege erworben haben. Entsprechende Master-Abschlüsse von Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, einer Dualen Hochschule oder vergleichbarer Hochschulen müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses für den Zugang zum höheren Dienst akkreditiert sein; der Nachweis hierfür ist von der Bewerberin oder vom Bewerber zu führen. Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen von der Bewerberin oder dem Bewerber vorzulegen.
- fundierte Kenntnisse in Biologie und Ökologie mit Schwerpunkt Wirbeltiere (Fledermäuse/Vögel/Amphibien)
- Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen
- Deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B2
- Ein hohes Maß an fachübergreifendem Wissen (insb. Schnittstelle Naturschutz/ Land- und Forstwirtschaft)
- Sicheres Auftreten, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- Engagierte, ergebnisorientierte, strukturierte und selbständige Arbeitsweise
- Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und schnelle Auffassungsgabe
- Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen
- Bereitschaft, zahlreiche Außentermine, zum Teil auch in schwierigem Gelände und unter körperlicher Anstrengung, wahrzunehmen (Fahrerlaubnis der Klasse B sowie persönliche Mobilität sind erforderlich)
- Die Einstellung erfolgt im Beschäftigungsverhältnis nach den geltenden Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 13.
- Die Perspektive einer späteren Verbeamtung ist bei Vorliegen der persönlichen, laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben