Die Abteilung Patientenverwaltung ist zuständig für die administrative Aufnahme von Patientinnen / Patienten sowie die Abrechnung von Krankenhausleistungen gegenüber unterschiedlichen Kostenträgern (gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen, Selbstzahlern usw.). Die Abteilung gliedert sich in Patientenaufnahme, Abrechnung, Krankenhausliquidation und Forderungsmanagement.
- Abrechnung von Selbstzahlern und privatärtzliche Leistungen nach der GOÄ im ambulanten Umfeld
- Sicherstellung einer umfassenden Leistungsdokumentation zwecks GOÄ-Abrechnung
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Patientinnen / Patienten und Kostenträgern zu Abrechnungsfragen
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung, z.B. als Medizinische/-r Fachangestellte/-r oder vergleichbare Ausbildung
- Mehrjährige Berufserfahrung mit Tätigkeitsschwerpunkt in der ärztlichen Abrechnung im Klinikumfeld, einer Arztpraxis oder bei einer privatärztlichen Abrechnungsstelle von Vorteil
- Erfahrungen in der GOÄ-Abrechnung sowie im Umgang mit Leistungskürzungen durch Krankenversicherungen und Beihilfestellen
- Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung, Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
- Mitarbeit im vielseitigen Umfeld eines modernen Universitätsklinikums, welches neben der Krankenversorgung zusätzlich die medizinische Forschung und Lehre fokussiert
- Zukunftssicherer Arbeitsplatz und Standort sowie eine attraktive Vergütung einschließlich betrieblicher Altersversorgung (VBL) bei gleichzeitig möglichst flexiblen Arbeitszeitregelungen
- Zuschuss zum Ticket für den öffentlichen Nahverkehr und attraktive Nachlässe auf unseren Angebotsplattformen für Mitarbeitende
- Strukturierte Onboarding-Phase, klinikumseigene Akademie zum Ausbau der Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz
- Gesundheitsvorsorge durch vielfältige Sportangebote
Wir wenden den Tarifvertrag der Universitätsklinika Baden-Württemberg (TV-UK) an, Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Vorstellungskosten können leider nicht übernommen werden. Wir bitten um Beachtung der geltenden Impfregelungen.