Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist der größte Arbeitgeber im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). In unseren Behörden arbeiten deutschlandweit engagierte Menschen für lebendige Wasserstraßen. Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Kommen Sie zu uns! Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter www.damit-alles-läuft.de.
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet in Vollzeit, eine/einen
im Dezernat S10 - Allg. Angelegenheiten der Binnenschifffahrt, Befähigungswesen.
Wahlweise für folgende Dienstorte:
Bonn, Kiel, Würzburg oder Magdeburg
Referenzcode der Ausschreibung 20232222_0002
Bewerbungsfrist 18. Oktober 2023
Arbeitsbeginn sobald möglich
Arbeitszeit Vollzeit/Teilzeit
Vertragsart unbefristet
Laufbahn gehobener Dienst
Bewerbergruppe: Tarifbeschaeftigte
Bezeichnung: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Ort: Kiel
PLZ: 24106
Bundesland: Schleswig-Holstein
Bearbeiten von Angelegenheiten der Befähigungszeugnisse (Fahrerlaubnisse) für die Binnenschifffahrt einschließlich:
- Allgemeine nationale Angelegenheiten zu den Befähigungs- und Qualifikationsnachweisen der Berufs- und Sportschifffahrt
- Internationale Angelegenheiten zu den Befähigungs- und Qualifikationsnachweisen der Berufs- und Sportschifffahrt
- Bereitschaft zu ganztägigen/mehrtägigen Dienstreisen im In- und Ausland
- Übernahme des Vorsitzes einer Prüfungskommission
- Durchführung des Prüfungsgeschäfts am Prüfungsstandort Bonn (inklusive Vor- und Nachbereitung)
- Durchführung von Fährprüfungen
- Durchführung von Verfahren zum Aussetzen oder Entzug eines Befähigungszeugnisses
- Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren im Befähigungswesen
- Erstellen und Fortschreiben von Fachkonzepten zur Standardisierung von Geschäftsprozessen im Befähigungswesen
- Führen von Statistiken
- Erstellen von Beiträgen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Fortentwicklung, Änderung und Ausführung von Vorschriften des Befähigungswesens sowie zur Fortentwicklung des Prüfungsverfahrens
Das sollten Sie unbedingt mitbringen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/FH-Diplom) als
- Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt oder
- Abgeschlossene Fortbildungsmaßnahme zur/zum Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt*
- Falls Sie Ihren Abschluss zur/zum Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt außerhalb der Bundesverwaltung erzielt haben, ist die Gleichstellung des Prüfungszeugnisses durch die zuständige Stelle des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) feststellen zu lassen. Kontakt: berufsbildung@bmdv.bund.de
Das wäre wünschenswert:
- Fachkenntnisse des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts
- Fachkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften des Befähigungswesens
- Bereitschaft zu ganztägigen/mehrtägigen Dienstreisen im In- und Ausland
- Gutes Planungs-, Organisations- und Überzeugungsfähigkeit
- Fähigkeit zur selbständigen Entwicklung von Lösungsvorschlägen sowie deren Umsetzung in allen Aufgabenbereichen des Dienstpostens
- Gutes Darstellungsvermögen in Wort und Schrift
- Gute MS-Office-Kenntnisse
- Gute Sprachkenntnisse in Englisch und Bereitschaft zum Erwerb von weitergehenden für die Aufgabenerledigung erforderlichen fremdsprachlichen Fähigkeiten
- Sicheres und verbindliches Auftreten
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Einstellung in die Entgeltgruppe 11 (TVöD/Bund) bei Tarifbeschäftigten
- Bei Beamtinnen und Beamten: Reihung des Dienstpostens nach Besoldungsgruppe A11 (BbesG) vorbehaltlich einer KGST-Bewertung. (Hinweis: Da keine Planstelle vorhanden ist, sind Beamte/Beamtinnen nur bewerbungsfähig, wenn sie zum