Qualifikation:
Für Beamtinnen und Beamte: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den Tierärztlichen Dienst gemäß § 15 der Laufbahnverordnung für das Gesundheitswesen in Berlin.
Für Tarifbeschäftigte: Approbation als Tierärztin/Tierarzt.
Wünschenswert: Mindestens 2-jährige Erfahrung in einer tierärztlichen Praxis.
Generell ist die Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung Öffentliches Veterinärwesen erwünscht.
Erforderlich ist die Bereitschaft zum Erwerb der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung Öffentliches Veterinärwesen.
Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, welcher gleichzeitig inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist, können für das Verfahren berücksichtigt werden.
Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter "