SIE HABEN... 
  ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium (FH) als Diplom-Verwaltungswirt/-in oder Bachelor of Arts (B.A.) in der Fachrichtung "Öffentliche Verwaltungswirtschaft" oder "Öffentliche Verwaltung" oder in einer vergleichbaren Fachrichtung  
 oder  
 einen anderen abgeschlossenen Diplom-/Bachelorstudiengang (FH/Universität) 
 bzw. andere abgeschlossene Diplom-/Bachelorstudiengänge mit 
jeweils mindestens 50 % Modulen einer Kombination aus verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik- und rechtswissenschaftlichen Inhalten, wobei mindestens drei vorliegen müssen  
 oder  
 sind/waren Teilnehmende/-r an einem Traineeprogramm des Landes Berlin im Bereich Allgemeine Verwaltung mit Bachelorabschluss  
 oder  
 einen anderen abgeschlossenen Diplom- bzw. Bachelor-Studiengang und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II, SGB VIII, SBG IX oder SGB XII  
 oder  
 eine abgeschlossene Berufsausbildung im öffentlichen Dienst als Verwaltungskraft (z. B. Verwaltungsfachangestellte/-r, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation bzw. Büromanagement) mit 
 wünschenswerterweise einem erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II (VL II) bzw. einem inhaltlich vergleichbaren Fortbildungslehrgang (z. B. Angestelltenlehrgang II).  
 Die Bereitschaft zur Teilnahme am "Qualifizierungsprogramm im Bereich Eingliederungshilfe (SGB IX)" ist für alle unabdingbar.  
 Jeweils erforderlich sind verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.  
 Ihre Bewerbung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Sie die 
 im Anforderungsprofil genannten formalen Voraussetzungen 
 erfüllen.