Datenschutzinformationen für Bewerberinnen und Bewerber | GFD GmbH
Datenschutzinformationen für Bewerberinnen und Bewerber gemäß Art. 13
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat einen hohen Stellenwert für uns. Wir
möchten Sie nachfolgend daher über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei
uns informieren:
Verantwortlicher
GFD GmbH
Flugplatz Hohn
24806 Hohn
Telefon: 04335 920-0
E-Mail: mail@gfd.de
Daten, die wir verarbeiten
Bei der Bewerbung verarbeiten wir Daten von Ihnen, die wir durch Ihre Bewerbungsunterlagen
sowie durch Vorstellungsgespräche mit Ihnen erhalten. Dies können Kontaktdaten, alle mit der
Bewerbung in Verbindung stehenden Daten (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Lichtbild
etc.) sein. Ihre Daten verarbeiten wir zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens und zur
Überprüfung, ob wir Ihnen die Stelle, auf die Sie sich beworben haben, anbieten und Sie bei
uns einstellen können. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus Art. 88 Abs. 1 DSGVO in
Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG. Soweit es sich bei den Daten um besondere
Kategorien personenbezogener Daten handelt (wie z.B. Daten zu Ihrer Gesundheit), die Sie
uns selbst mitteilen (beispielsweise die Information über eine Schwerbehinderteneigenschaft),
erfolgt die Verarbeitung auf der Rechtsgrundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO in Verbindung
mit § 26 Abs. 3 BDSG. Sofern Sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, speichern wir Ihre Daten
im Folgenden zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses. Rechtsgrundlage der
Verarbeitung ist Art. 88 Abs.1 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG. Wir werden
die von Ihnen gemachten Angaben mit keinem Dritten teilen. Empfänger der in den
Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen
Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretungen unseres Hauses.
Datenlöschung
Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht, werden Ihre Daten gelöscht, sobald eine
Speicherung nicht mehr erforderlich bzw. das berechtigte Interesse an der Speicherung
erloschen ist. Sofern keine Einstellung erfolgt, ist dies regelmäßig spätestens sechs Monate
nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens der Fall. In Einzelfällen kann es zu einer längeren
Speicherung von einzelnen Daten kommen (z.B. Reisekostenabrechnung). Die Dauer der
Speicherung richtet sich dann nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aus dem
Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung (sechs bzw. zehn Jahre) bzw. der Dauer eines
gerichtlichen Verfahrens und der anschließenden Verjährungsfrist. Sofern es nicht zu einer
Einstellung gekommen ist, Ihre Bewerbung aber weiterhin für uns interessant ist, fragen wir
Sie, ob wir Ihre Bewerbung für künftige Stellenbesetzungen weiter aufbewahren dürfen. Sofern
Sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, speichern wir Ihre Daten für die Dauer des
Beschäftigungsverhältnisses. In diesem Fall erhalten Sie weitergehende Informationen über
die Verarbeitung Ihrer Daten im Beschäftigungsverhältnis, sobald Sie das Beschäftigungs-
verhältnis bei uns beginnst.