Das Bezirksamt Neukölln von Berlin engagiert sich für ein modernes, wachsendes Arbeitsumfeld und sucht Verstärkung im Fachbereich Wohnen. In der Position als Amtsrat/-rätin bzw. Fachbereichsleitung Wohnen übernehmen Sie anspruchsvolle Führungs- und Steuerungsaufgaben in einem dynamischen Bezirk. Der Arbeitgeber zeichnet sich durch mehrfach prämierte Qualität im Gesundheitsmanagement sowie exzellente Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus. Interessierte Führungskräfte erwartet eine krisensichere Anstellung im öffentlichen Dienst mit hervorragenden Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Neukölln vereint Dynamik, Vielfalt und Tradition. Um den fortlaufenden Wandel positiv zu gestalten, sucht das Bezirksamt Neukölln engagierte Persönlichkeiten, die Verantwortung übernehmen und die Zukunft des Bezirks aktiv mitprägen möchten.
Als mehrfach ausgezeichneter Arbeitgeber bietet das Bezirksamt hervorragende Rahmenbedingungen. Neben Auszeichnungen wie dem Ausbildungspreis und dem Health Award steht das Gütesiegel als familienfreundlicher Arbeitgeber für eine optimale Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. Individuelle Förderungen sowie gezielte berufliche und persönliche Entwicklungsperspektiven sind hier selbstverständlich.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Attraktive Vergütung nach Besoldungsgruppe A12 / E12 TV-L
- Krisensicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Ausgezeichnetes Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz
- Hohe Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Chancengerechtes und vielfältiges Arbeitsumfeld
Rahmenbedingungen
Anstellungsart: Vollzeit
Eintrittsdatum: ab sofort
Hinweise zur Bewerbung
Wir begrüßen Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Bewerbungen von Frauen sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Migrationsgeschichte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache ein. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden gebeten, eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte beizufügen.