Zwei wissenschaftliche Positionen (w/m/d) Bamberg Vollzeit Leibniz-Gemeinschaft
Landesportal Sachsen-Anhalt
Dessau-Roßlau
Stellenausschreibung
- LSchA 03-2026 -
Im Landesschulamt Sachsen-Anhalt, Referat 23 „Schulpsychologische Beratung“ ist zum
nächstmöglichen ZeitpunktdieVollzeitstelle
einer schulpsychologischen Referentin / eines schulpsychologischen Referenten
(m/w/d)
für das Startchancenprogramm
befristet bis zum 31.07.2029 (mit der Option der Verlängerung maximal bis 31.07.2034) zu
besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 13 TV-L ausgewiesen. Der Einsatz erfolgt in
Dessau-Roßlau. Zum Zuständigkeitsbereich gehören Schulen aus Dessau-Roßlau oder des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Worum geht es?
Das Startchancen-Programm soll der Unterstützung von Schulen in herausfordernden Lagen
dienen und berücksichtigt damit den immer wieder in den Studien bestätigten
Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Das Programm zielt auf die
Verbesserung der Kompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen, auf die Förderung sozial-
emotionaler Kompetenzen und das Erreichen von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit.
Erklärtes Ziel ist, bis zum Ende der Programmlaufzeit die Zahl der Schülerinnen und Schüler,
die die Mindeststandards in Mathe und Deutsch verfehlen, zu halbieren. Der Bund stellt
Fördermittel zur Verfügung. In diesem Zusammenhang soll die schulpsychologische
Unterstützung der am Startchancenprogramm teilnehmenden Schulen verstärkt werden.
Das Aufgabengebiet umfasst die schulpsychologische Arbeit mit den SCP-Schulen und
schließt die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften sowie
Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schulformen ein:
Diagnostik bei Auffälligkeiten des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens von
Schülerinnen und Schülern bei Teilleistungsstörungen, besonderen Problemlagen
und Schullaufbahnentscheidungen, Erstellen schulpsychologischer Stellungnahmen
Lernprozessen
gesetzlicher Regelungen (z. B. Schulfähigkeitsfeststellungen, Ausnahmen von der
Schulpflicht, Feststellung des individuellen Förderbedarfs)
zu schulpsychologischen Themen und Informationsveranstaltungen für Eltern und
Schülerschaft
insbesondere Gesundheitsämtern, Jugendämtern, Familien- und
Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen
• Aktive Mitarbeit in einer schulpsychologischen Spezialisierung, wie zum Beispiel
Psychosoziale Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund,
Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten,
Supervision/Coaching, Krisenintervention, Prävention.
Voraussetzungen:
• Wissenschaftlicher Hochschulabschluss als Diplom-Psychologin / Diplom-Psychologe
(m/w/d) oder als Master of Science in Psychologie auf Basis des erfolgreich
abgeschlossenen Bachelors in Psychologie. Nachrangig werden die
Hochschulabschlüsse als Master of Science in Schulpsychologie oder Pädagogischer
Psychologie oder Klinischer Psychologie oder Rehabilitationspsychologie
berücksichtigt. Bei Vorliegen eines ausländischen Studienabschlusses ist ein
Nachweis über die Gleichwertigkeit vorzulegen.
• Die Aufgabenwahrnehmung erfordert Dienstreisen, sodass Bewerberinnen und
Bewerber über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) verfügen müssen.
Berücksichtigt werden jeweils auch Abschlüsse, die voraussichtlich innerhalb der nächsten 3
Monate nach Bekanntmachung der Ausschreibung erreicht werden.
Darüber hinaus wird erwartet:
Psychologischer Diagnostik
ebenso Kenntnisse über das Schulsystem Sachsen-Anhalt
Zuständigkeitsbereich
Wir bieten Ihnen:
Kalenderwoche mit 5 Arbeitstagen
Erhaltung und Förderung der Gesundheit einschließlich der ergonomisch-gerechten
Ausstattung aller Arbeitsplätze
Das Landesschulamt ist Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ und
bekennt sich damit zu den Werten des Netzwerkes und zu einer familienfreundlichen
Personalpolitik.
Eventuelle weitere Informationen erhalten Sie von Frau Bürger unter der Tel.-Nr. 0345/514-
1560, interne Stellen-Nr. LSchA 03-2026.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) und ihnen gleichgestellte Personen
werden bei gleicher Eignung und Befähigung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt
berücksichtigt. Sofern eine vorhandene Schwerbehinderung/Gleichstellung beim
Einstellungsverfahren berücksichtigt werden soll, wird um entsprechenden Hinweis und
Beifügung der Nachweise (Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid)
gebeten.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnissen, aktuellen dienstlichen
Beurteilungen, Qualifikationsnachweisen, Nachweise über die erforderliche Berufserfahrung
etc. sowie ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte senden
Sie
bitte bis zum 20.02.2026
unter Angabe der internen Stellen-Nr. LSchA 03-2026 an folgende E-Mail-Adresse: lscha-
referat11-p... [Vollständig anzeigen] .
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber
gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Das Landesschulamt informiert Sie darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben
werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem
werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich
diesbezüglich wenden können
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) ist das Landesschulamt.
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den
Datenschutzbeauftragten des Landesschulamtes richten.
Die entsprechenden Kontaktdaten für das Landesschulamt sowie für den dortigen
Datenschutzbeauftragten lauten:
Postanschrift: Landesschulamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
E-Mail: lscha-daten... [Vollständig anzeigen]
2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die
folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und
gespeichert:
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert.
Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen erhoben und verarbeitet.
3. Empfänger
Ihre Daten werden ausschließlich vom Landesschulamt verarbeitet und nicht an Dritte
weitergegeben.
4. Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss des konkreten
Bewerbungsverfahrens automatisch gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche
Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der
Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt
haben.
5. Recht auf Auskunft, Wider
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