Das erwartet Sie
- Eigenverantwortliche Prozessführung und Prozessbegleitung (aktiv und passiv) vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Sozialgerichtsbarkeit
- Prozessvertretung vor den Amtsgerichten und Sozialgerichten
- Rechtliche Beratung der Regulierungsbereiche und des Vertragsbereiches sowie Koordinierung und Unterweisung von externen anwaltlichen Tätigkeiten bei Verfahren mit Anwaltszwang
- Ansprechpartner:in für einfache und komplexe Rechtsfragen: unabhängige Analyse, selbständige Entwicklung, Bewertung und Darstellung von Lösungsmöglichkeiten sowie rechtlichen Lösungswegen
- Bearbeitung von BaFin- und Ombudsmannbeschwerden
- Außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbearbeitung
- Prüfung von Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Drittschuldnerangelegenheiten
Das sind Sie
- Volljurist:in mit zwei juristischen Staatsexamina
- Idealerweise Fachkenntnisse im Versicherungsrecht, insbesondere im Bereich des Rechts der Privaten Krankenversicherung
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Eigeninitiative und eine selbstständige Arbeitsweise
Das bieten wir Ihnen
- Mitarbeiterkonditionen (Versicherungsprodukte, Corporate Benefits)
- Flexible Gestaltung der Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- Gute Vereinbarkeit von Beruf und Leben
- Vermögenswirksame Leistung
- Freundschaftliches Arbeitsklima in einem motivierten Team
- Weiterentwicklung der persönlichen und fachlichen Kompetenzen
- Unterstützung zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (m/w/d)
Einsatzort
Der gewöhnliche Einsatzort wäre in Dortmund. Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen und geben Sie in Ihrer Bewerbung Ihre Gehaltsvorstellung an.
Ansprechpartnerin
Lena Mohr
Hinweis für Personalvermittler
Bitte beachten Sie, dass die SIGNAL IDUNA Gruppe keine unaufgefordert durch Personalvermittler zugesandten Profile akzeptiert. Kommt es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten, deren Profile durch Personalvermittler mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, übersandt wurden, besteht daher kein Vergütungsanspruch.