SIE BRINGEN MIT:
Beamt*innen: - Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst
Tarifbeschäftigte vorzugsweise:
- mit abgeschlossener Hochschulbildung (Bachelor/Diplom) in den Studienfächern Verwaltungswissenschaften bzw. Public Management oder
- mit abgeschlossener Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten oder Kauffrau*Kaufmann für Bürokommunikation/Büromanagement oder
- die den Verwaltungslehrgang II erfolgreich absolviert haben oder
- die über gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten oder langjährige Verwaltungserfahrung verfügen
Zur Wahrnehmung des Aufgabengebietes sind umfassende Kenntnisse des Verwaltungsrechts (z. B. Verwaltungsverfahrensgesetz oder Verwaltungskostengesetz) sehr wichtig, daher ist es wünschenswert, wenn bereits beide Beschäftigtengruppen über diese Kenntnisse verfügen und im Arbeitsalltag anwenden.
Im Rahmen der Organisationsfreiheit werden im Auswahlverfahren nur
Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen E 8, E 9 a und E 9 b (dem TV-L entsprechend), die bereits im öffentlichen Verwaltungsdienst in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, sowie
Beamt*innen in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 berücksichtigt.
WEITERE INFORMATIONEN:
Eine detaillierte Auflistung der Aufgaben und Angaben zu den formalen Voraussetzungen, fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil, welches Sie unter "weitere Informationen" herunterladen können. Das Anforderungsprofil ist die verbindliche Grundlage für die Auswahlentscheidung.
IHRE BEWERBUNG:
Hat das beschriebene Aufgabengebiet Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum
13.10.2023. Bewerbungen über den Postweg sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen im PDF-Format bei: - aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
- aktueller tabellarischer und lückenloser Lebenslauf
- aktuelles (qualifiziertes) Arbeitszeugnis bzw. dienstliche Beurteilung (nach Möglichkeit nicht älter als zwölf Monate)
- Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht für Bewerbende von anderen Behörde